In Deutschland wurden die Sinti 1407 in Hildesheim erstmals urkundlich erwähnt. Weitere Städte, auch in den Nachbarländern, folgten. 1423 gestattete König Sigismund den Sinti in einem Schutzbrief ihre eigene Gerichtsbarkeit und versuchte gleichzeitig, sie vor Übergriffen zu schützen.
Doch schon gegen Ende des Jahrhunderts hatte sich die Situation gewaltig geändert: 1496 und 1498 hoben die Lindauer und Freiburger Reichstage den Schutzbrief auf. Wenig später erklärte der Augsburger Reichstag die "Zigeuner", wie sie damals genannt wurden, für vogelfrei. Weitere Reichstage folgten.
Von nun an durfte jeder die Sinti verfolgen oder gar ermorden – und blieb straffrei. Die Zünfte untersagten den Sinti die Ausübung von Handwerksberufen, viele deutsche Landesherren verboten ihnen den Aufenthalt im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation".