„Niemandem, der Haß und Vorurteile als Wesenselemente der gesellschaftlichen Diskussion sieht, würde damit der Boden entzogen – im Gegenteil“, warnte DJV-Präsident Frank Überall. Darüber hinaus sei es absurd, die ethnische Herkunft von Straftätern in jedem Fall zu nennen. „Sollen wir Journalisten künftig berichten, daß eine Bayerin beim Ladendiebstahl erwischt wurde und ein Hesse in angetrunkenem Zustand einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat? Wer will das denn wirklich wissen?“ Man müsse beachten, daß die Erwähnung der Herkunft zudem „Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“, mahnte er.
Spekulationen in den Kommentarspalten
Stamp hatte zuvor die grundsätzliche Nennung der Herkunft angeregt. Ansonsten spekulierten Internetnutzer in den Kommentarspalten über einen möglichen Migrationshintergrund des Täters, so seine Begründung gegenüber der Rheinischen Post. Allerdings wolle er keine Vorgaben machen. Die Frage, wann die Herkunft genannt werde, regele der Pressekodex, stellte er klar.
Erst vor zwei Jahren hatte der Deutsche Presserat seine Bestimmungen hierzu geändert. Statt eines „begründbaren Sachbezugs“ gilt nun ein „begründetes öffentliches Interesse“ als Richtschnur für die Nennung. Die neue Richtlinie solle Menschen davor schützen, „für das Fehlverhalten einzelner Mitglieder ihrer Gruppe unbegründet öffentlich in Mithaft genommen zu werden.“ (tb)
Denn jeder Fremdtäter ist eine vermeidbare Mehrbelastung für Einheimische.
Und diese Mehrbelastung haben exklusiv die Machthaber zu verantworten.