le_trouver (le_trouver) wrote,
le_trouver
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Eine wirkliche Einsicht sehe sie beim Angeklagten nicht, sagte die Staatsanwältin. Und der Richter erteilte der Anregung des Verteidigers eine Abfuhr, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Am Ende akzeptierte der Angeklagte einen zuvor ergangenen Strafbefehl über 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro). Richter Müller hatte angekündigt, es würde sonst noch teurer.
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