Alternative ist nun das Konzept der Login-Falle. Wenn ein Nutzer mit dem Pseudonym „grüner Eiter“ in Netzwerken hetzt, könnte der Netzwerkbetreiber verpflichtet werden, beim nächsten Login des „grünen Eiters“ dessen aktuelle IP-Adresse zu registrieren und sofort der Polizei zu übermitteln. Dieser Vorschlag bräuchte keine Gesetzesänderung, nur eine direkte und automatisierte Kommunikation zwischen Polizei und Betreibern.