Wie bei jeder anderen angezeigten Kundgebung, sei auch in diesem Fall die Gefahrenlage analysiert worden.
„Das Versammlungsrecht geht vor“, stellt der Sprecher klar, auch wenn dies vor der Privatwohnung eines Politikers in Anspruch genommen werde.
Das Landgericht Erfurt verurteilte den Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung. Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung,…
'Dass ein 12-jähriges Mädchen glaubt, sich für das Verbrechen eines 28-jährigen psychisch-kranken Asylbewerbers entschuldigen zu müssen ist tragisch…
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