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.. sie sehe die Aussagen des Beamten „grundsätzlich als persönliche Meinungsäußerung an“.
Dies sei zwar nicht die Meinung der Direktion, und man habe sich ein anderes Verhalten gewünscht – dennoch erklärt man klar:
„Dahingehend sind aktuell keine dienstrechtlichen Konsequenzen angedacht.“
Dies sei zwar nicht die Meinung der Direktion, und man habe sich ein anderes Verhalten gewünscht – dennoch erklärt man klar:
„Dahingehend sind aktuell keine dienstrechtlichen Konsequenzen angedacht.“